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Präsidium und Geschäftsführung wiedergewählt

  • Monday, 1.6.2026

In der ordentlichen Generalversammlung der ÖJAB 2026 wurde das Präsidium für vier weitere Jahre gewählt und die Geschäftsführung für vier weitere Jahre bestellt. Die Statuten der ÖJAB wurden überarbeitet.

Die Wiedergewählten, von links: die Vizepräsident:innen Dr. Jürgen Figerl, Dr. Gabi Komin und KR. Gerhard Riedel, Präsident Mag. Ing. Günther Schlicker, Geschäftsführerin Dr. Monika Schüssler und ihre Stellvertreter:innen DGKP. Monika Antl-Bartl, Msc, Dieter Fröhlich und Ing. Harald Pöckl.Die Wiedergewählten, von links: die Vizepräsident:innen Dr. Jürgen Figerl, Dr. Gabi Komin und KR. Gerhard Riedel, Präsident Mag. Ing. Günther Schlicker, Geschäftsführerin Dr. Monika Schüssler und ihre Stellvertreter:innen DGKP. Monika Antl-Bartl, Msc, Dieter Fröhlich und Ing. Harald Pöckl.

Die ordentlichen Mitglieder und Ehrenmitglieder wählten in der ordentlichen Generalversammlung der ÖJAB am 27. Mai 2026 im ÖJAB-Europahaus Dr. Bruno Buchweiser in Wien das derzeit amtierende Präsidium für weitere vier Jahre – genauer gesagt: die zu wählenden Präsidiumsmitglieder (ohne die entsandten Arbeitnehmer:innen-Vertreter:innen).  

Die wiedergewählten Präsidiumsmitglieder 

Anschließend bestellte der aus den gewählten Präsidiumsmitgliedern bestehende Ausschuss des Präsidiums die bestehende ÖJAB-Geschäftsführung für weitere vier Jahre.  

Die wiederbestellte Geschäftsführung

Außerdem wählten die ordentlichen Mitglieder und Ehrenmitglieder den bisherigen ÖJAB-Abschlussprüfer Univ.Prof. MMag. DDr. Wolfgang Wiesner, PhD für vier weitere Jahre als Abschlussprüfer.  

Die Funktionsperiode aller gewählten und bestellten Funktionär:innen beginnt am 31. 5. 2026 und endet nach vier Jahren und 2 Monaten (inklusive einem neuen statutarisch festgelegten Überlappungszeitraum) am 30. Juli 2030.  

ÖJAB-Statuten überarbeitet

Zuvor beschloss die Generalversammlung eine umfangreiche Überarbeitung der ÖJAB-Statuten. Unter anderem wurden der Vereinszweck und die ideellen und materiellen Mittel zur Verwirklichung dieses Zwecks vervollständigt und rechtskonform ausformuliert. Zahlreiche v.a. technische Präzisierungen und Ergänzungen wurden u.a. zu Mitgliedschaften, zur Arbeit der Generalversammlung, zur Zusammenarbeit zwischen Geschäftsführung und Präsidium und zum Beirat vorgenommen.